







Von Nachbarn für Nachbarn - Hier finden Sie Informationen über die Nachbarschaftsinitiative "Elberfelder Kiez" zur Verbesserung der Wohnqualität in der Elberfelder Str. und den angrenzenden Straßen in Berlin-Moabit. Sie können sachliche Kommentare zu den Artikeln schreiben (klicken Sie auf "Kommentare" unter dem Artikel, zu dem Sie etwas schreiben wollen). Sie können sich automatisch über neue Artikel benachrichtigen lassen oder direkt Kontakt aufnehmen. Aber vor allem: Machen Sie mit!
1. Aufklärung:
Appell-Aktionen an Autofahrer, Radfahrer, Hundebesitzer für Rücksichtnahme; Öffentlichkeitsarbeit, „Charme-Offensive“.
2. Falschparken begegnen:
Auffrischen der Markierungen und bauliche Vorkehrungen, z.B. Poller oder Grüninseln.
3a. Problem „Hunde nicht angeleint/Hundekot auf dem Gehweg“:
Tütenbehälter u. mehr Mülleimer aufstellen. Erfahrungen aus der Brüsseler Str. nutzen.
3b. Problem „Str. ist nicht aufenthaltsfreundlich“:
Nachbarschaftsfeste, Gemeinschaftsveranstaltungen, Spielen etc. organisieren, Plätze stärken, mehr Bänke, mehr Mülleimer für mehr Sauberkeit.
4a. Problem: „Übergänge schwierig“:
Die Durchgänge auf Höhe der Hauseingänge vom Gehweg auf die Fahrbahn mit Pollern vor Zuparken schützen.
4b. Problem: „Autos fahren zu schnell“:
Baulich verengen – ohne Parkplatzverlust - , Längs- und Querparken öfter wechseln.
4c. Problem: „Gehwege zu eng“:
Stellenweise verbreitern und aus dem Grünstreifen Grüninseln um die Bäume herum schaffen für Ausweichflächen.
5. Problem „Grünstreifen ungepflegt“:
Patenschaften für einzelne Grünbereiche übernehmen und selbst pflanzen, gießen, instandhalten (Achtung: 4c).
6. Problem „gefährliche Radfahrer auf den Gehwegen“:
Asphaltspur auf dem Fahrdamm einrichten oder Pflasterungszwischenräume asphaltieren, um das Radfahren auf dem Fahrdamm attraktiver zu machen.
Fazit: Hohe Priorität haben Vorschläge, die bereits ohne große Kapitaleinsätze verfolgt werden können. Das Meinungsbild kann sich natürlich in der weiteren Beschäftigung mit dem Thema und den Erfahrungen, die sich z.B. nach Appellaktionen ergeben, verändern.
Das nächste Treffen ist für Fr den 0 7 . S e p t . 0 7 , 19 Uhr vereinbart, diesmal mit geselligem Teil, mitgebrachtem Essen und Trinken, zum besseren Kennenlernen. Bis dahin wird beim Bezirksamt vorgefühlt und Erfahrungen anderer Initiativen zum Hundekotproblem und der Organisation von Veranstaltungen werden vorliegen. Vielleicht bekommen wir bis dahin auch das Schaufenster eines leeren Ladens für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt.
Wohnqualität in der Elberfelder Straße
Liebe Nachbarn,
obwohl die Elberfelder Straße ihre Schönheiten hat, gibt es im Zusammenspiel von Autofahrern, Fußgängern und Radfahrern Probleme. Da es sich rechtlich um einen “verkehrsberuhigten Bereich” handelt, soll es möglich sein, daß Bewohner sich in der Straße aufhalten und Kinder sicher spielen können. In der Praxis aber dominiert der Autoverkehr, der zudem häufig nicht mit der geforderten Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist. Die auf Bewohnerinitiative vom Bezirk eingerichteten Fahrbahnschwellen helfen, können das Problem aber nicht lösen. Somit drängen sich auf dem engen Bürgersteig kleine und große Fußgänger und Radfahrer meiden ebenfalls die Fahrbahn. Wir laden Sie am Mo., 09.07.07 um 20 Uhr zu einem Nachbarschaftstreffen in den Schülerladen „Junioren e.V.“, Elberfelder Str. 19 ein, um die Wohnsituation in der Elberfelder Straße zu besprechen und Ideen, auch baulicher Art, zu sammeln. Das Ziel ist es, zu realisierbaren Verbesserungsvorschlägen zu gelangen |
§42 i.V. m. Anlage 3 Abschnitt 4 der STVO, Zeichen 325. "Innerhalb dieses Bereichs gilt: | ||||||||||||||||
1. | Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. | |||||||||||||||
2. | Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. | |||||||||||||||
3. | Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. | |||||||||||||||
4. | Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. | |||||||||||||||
5. | Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen." |