1. Oktober 2007

Radfahrerappell 3x aufgestellt


































Der Radfahrerappell befindet sich inzwischen 3x
im Gehbereich der Elberfelder Str. und 1x im
Schaufenster der Apotheke. Die Werbeaufsteller
wurden von ansässigen Gewerbetreibenden zur
Verfügung gestellt. Vielen Dank! Vereinzelt gab es Kritik
von Fußgängern, Radfahrer dürften doch gar nicht auf
dem Gehweg fahren. Im Verkehrsberuhigten Bereich
dürfen sie. Aber gefährden dürfen sie nicht.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wo, in welchem Gesetz steht denn, dass in verkehrsberuhigten Bereichen Radfahrer den Gehweg benutzen dürfen?

Torsten hat gesagt…

Nach $42 STVO und VwV-StVO zu den Zeichen 325 und 326 (Verkehrsberuhigte Bereiche) hat der Verkehrsberuhigte Bereich überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktionen, Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Die Trennung von Gehweg und Fahrbahn entfällt damit. Es entsteht eine Mischverkehrsfläche. Daraus geschlossen: Auch Radfahrer dürfen überall fahren (nur dürfen sie niemanden gefährden (§1 STVO) und müssen ebenfalls Schrittgeschwindigkeit einhalten). Aber: Der Verkehrsberuhigte Bereich soll baulich auch entsprechend umgestaltet sein, so daß Verkehrsarten nicht getrennt sind (in der Elberfelder Str. nicht wirklich der Fall) und die Aufenthaltsfunktion überwiegt (Spielplatz, Tischtennisplatten, 2 Plätze, Sitzbänke sind in der Elberfelder Str. vorhanden).

Wir haben am Fr., 05.10. Gelegenheit, den Verkehrssicherheitsberater der Polizei auch dazu zu befragen.

Anonym hat gesagt…

Autos dürfen übrigens auch überall fahren. ;-)

Ich finde das mit den Schildern toll, fürchte aber, unsere lieben radfahrenden Mitmenschen können das nicht lesen, da sie einfach zu schnell fahren. :-(

Habe heute übrigens eine Autofahrerin, die meinte, mich (der ich mit dem Auto ca. 10 km/h fuhr) kurz vor einer der Schwellen überholen (!) zu müssen (30-40 km/h), darauf hingewiesen, dass hier Schrittgeschwindigkeit einzuhalten sei. Darauf die Antwort der Dame: "Schritt ja, aber nicht so langsam wie Sie gefahren sind!"

Leider kann ich morgen nicht schon um 15 Uhr die Arbeit hinschmeißen, würde aber den Herrn Verkehrssicherheitsberater noch einmal nachdrücklich auffordern, die Frequenz der Geschwindigkeitskontrollen drastisch zu erhöhen...

Anonym hat gesagt…

Ich finde die Schilder toll!
Allerdings denke ich auch, die Aufforderung an die RadfahrerInnen sollte etwas größer ausfallen, ohne dabei den höflichen Ton zu verlieren.

Anonym hat gesagt…

Ich weiss nicht hinter welchem Mond man heutzutage lebt. Dass ein freundlicher Ton etwas bei diesen unnachsichtigen Radlern etwas bringt ist ein Märchen. Hier helfen nur Geldstrafen. Manchmal ist mir auch danach, dieses Pack einfach vom Rad zu schubsen (Spass!).
Diese Schilder sind zwar gut gemeint, aber effektiv bringen sie absolut garnichts. Die Schilder sind viel zu abseits und wie schon gesagt wurde, sind die Radfahrer so schnell, dass Sie die Schilder nicht lesen (können).
Die Schilder müssen mitten auf den Gehweg, so dass Radler gezwungen werden langsam zu fahren oder gar auszusteigen.
Ansonsten sehe ich es auch so, dass nirgends geregelt ist, dass Radfahren auf dem Gehweg erlaubt ist. Dann könnten ja auch Autos auf dem Gehweg fahren, wie schon jemand bemerkt hat.
Achso, das Schild beim Apotheker kann man sich auch schenken, so wie das hinter dem Geländer versteckt ist.
Anonsten habe ich heute im Briefkasten einen teuren Flyer gefunden mit der Internetadresse von hier, toll, teuer? kann man sich an den Kosten beteildigen? Super, dass sich Menschen so sehr engagieren!!!! Wie Aretha sagen würde :

R E S P E C T

Anonym hat gesagt…

Zu schnell laufende Hunde sollten dann aber auch gleich erschossen werden.
Die kacken ja auch überall hin.
Apropo Leinenzwang: Herrchen von freilaufenden Hunden sollte der kleine Finger abgehackt werden.
Bei Wiederholung dann erst die Hand.